Mietbedingungen
§ 1
Dem Mieter ist der Ausstattungsgrad des gebuchten Ferienhauses bekannt und wird von ihm akzeptiert.
§ 2
Das Ferienhaus und Grundstück darf nur von den, auf dem Mietvertrag, angegebenen Gästen bewohnt/genutzt werden. Sollten Sie Gäste einladen wollen, muss dies vorab mit dem Vermieter besprochen werden. Es können zusätzliche Gebühren anfallen.
§ 3
Bei Vertragsabschluss zahlt der Mieter 30 % des vereinbarten Mietpreises innerhalb von 10 Tagen auf das angegebene Konto.
§ 4
Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjektes, durch ihn oder ihn begleitende Personen. Mängel sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
§ 5
Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn ohne einen Nachmieter zu benennen, der in dem Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung ( abzüglich der Endreinigung ) folgende Mieten zu entrichten:
– bis 14 Tage vor Mietbeginn: 30% (die Anzahlung)
– bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
§ 6
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, kann keine Erstattung erfolgen.
§ 7
Beim Ferienhaus 1-4 & 7-10 steht Ihnen jeweils ein PKW-Stellplatz kostenfrei zur Verfügung. Haus 5 & Haus 6 jeweils 2 PKW-Stellplätze.
§ 8
E-Autos sind vor der Buchung durch den Mieter beim Vermieter anmeldepflichtig !!! Möchte der Mieter in der Anlage des Ferienpark Seeblicks laden, werden die gesamten Stromkosten im Mietzeitraum seines Ferienhauses in Rechnung gestellt. Die aktuellen Kosten belaufen sich auf 0,50€ kWh. Dies erfolgt durch Ablesung des Stromzähler bei Anreise und am Abreisetag. Bei Zuwiderhandlung erheben wir eine Tagespauschale von 50€ pro E-Auto.
§ 9
In den Ferienhäusern ist Rauchverbot. Die Heizkörper sind nicht abzudecken – Brandgefahr.
§ 10
Das Haus 6 ist mit einem Schlafboden ausgestattet, welcher nur über eine festinstallierte Anstellleiter ohne Handlauf erreichbar ist. Die Leiter ist vorwärts zu besteigen und rückwärts herabzusteigen.